Ist ein Auto nach einem Unfall so stark beschädigt, dass sich die Reparatur nicht mehr lohnt, zahlt die gegnerische Versicherung keine Reparaturkosten mehr. Sie ersetzt den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall, abzüglich dessen, was das beschädigte Auto noch bringt. Beide Zahlen, Wiederbeschaffungswert und Restwert, ermittelt der Sachverständige im Gutachten. Jeder Euro, um den eine davon zu niedrig oder zu hoch angesetzt ist, fehlt Ihnen am Ende. Wir erklären, wie beide Werte zustande kommen, wann ein Totalschaden vorliegt und was Sie mit dem Unfallfahrzeug machen dürfen.
Wann ein Totalschaden vorliegt
Sachverständige unterscheiden zwei Fälle. Beim technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug nicht mehr instand setzen, etwa weil es ausgebrannt ist oder die Karosserie so verzogen ist, dass sie sich nicht mehr richten lässt. Weit häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden. Die Reparatur wäre technisch möglich, kostet aber mehr, als das Fahrzeug vor dem Unfall wert war. Verglichen werden dabei die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung mit dem Wiederbeschaffungswert.
Umgangssprachlich spricht man oft schon dann von Totalschaden, wenn die Reparatur teurer wäre als das, was man beim Händler noch für das Auto bekäme. Für die Abrechnung zählt aber der Vergleich mit dem Wiederbeschaffungswert. Unterhalb davon und bis 30 Prozent darüber gibt es einen Bereich, in dem Sie unter Bedingungen trotzdem reparieren lassen können.
Die wichtigsten Begriffe beim Totalschaden
- Wiederbeschaffungswert
- Der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten: gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und Ausstattung. Maßgeblich ist der Zustand unmittelbar vor dem Unfall.
- Restwert
- Der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in seinem Zustand nach dem Unfall noch bringt. Bei einem unverschuldeten Unfall zählt der Preis auf dem regionalen Markt, den Sie ohne Weiteres erreichen.
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag zahlt die gegnerische Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für das Fahrzeug selbst.
- Wiederbeschaffungsdauer
- Die Zeit, die Sie realistischerweise brauchen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden und zu kaufen. Sie bestimmt, wie lange Nutzungsausfall oder Mietwagen bezahlt werden.
Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was Sie ausgeben müssten, um wieder ein vergleichbares Fahrzeug zu besitzen. Gemeint ist der Kauf bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler, mit Gewährleistung und technischer Durchsicht. Deshalb liegt er spürbar über dem Preis, den Sie beim Verkauf Ihres unbeschädigten Autos an einen Händler bekommen hätten.
Der Sachverständige wertet dafür Marktdaten und aktuelle Angebote vergleichbarer Fahrzeuge aus und passt sie an Ihr Auto an. Ins Gewicht fallen vor allem:
- Erstzulassung und Laufleistung im Vergleich zu den Angeboten am Markt.
- Ausstattung: Sonderausstattung wie Navigationssystem, Anhängerkupplung, Lederausstattung oder Assistenzpakete.
- Zustand vor dem Unfall: Pflege, Wartungsnachweise, Reifen, reparierte oder unreparierte Vorschäden.
- Anzahl der Vorbesitzer und Besonderheiten wie eine frische Hauptuntersuchung oder ein neuer Zahnriemen.
Legen Sie zur Besichtigung das Serviceheft, Rechnungen über größere Reparaturen oder neue Reifen und, falls vorhanden, Fotos aus der Zeit vor dem Unfall bereit. Was der Sachverständige nicht sieht oder nicht belegen kann, fließt auch nicht in den Wert ein.
Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert
Im Gutachten steht außerdem, wie vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend angeboten werden: regelbesteuert mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, differenzbesteuert nach § 25a UStG oder von privat ohne Steuer. Das hat Folgen für die Auszahlung, denn nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wird Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufen Sie kein Ersatzfahrzeug, zieht die Versicherung den im Wert enthaltenen Steueranteil ab. Bei jüngeren Fahrzeugen, die meist regelbesteuert gehandelt werden, sind das 19 Prozent auf den Nettobetrag, bei differenzbesteuerten Fahrzeugen nur ein kleiner Bruchteil davon. Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug, wird die dabei gezahlte Mehrwertsteuer bis zu dem Betrag erstattet, der im Wiederbeschaffungswert enthalten war.
Wie der Restwert ermittelt wird
Der Restwert ist der Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch bekommen. Käufer sind Händler, die Unfallwagen instand setzen und weiterverkaufen, Exporteure und Verwerter, die das Auto in Teilen verkaufen. Der Sachverständige holt bei solchen Käufern verbindliche Angebote ein und nennt sie im Gutachten.
Bei einem unverschuldeten Unfall zählt dabei der regionale Markt, den Sie als Geschädigter ohne Weiteres erreichen. Nach dem Bundesgerichtshof soll der Sachverständige dafür im Regelfall drei Angebote auf diesem Markt einholen und die Bieter im Gutachten benennen (BGH, 13.10.2009, VI ZR 318/08). Angebote von Restwertbörsen im Internet oder von überregionalen Aufkäufern muss er nicht ermitteln (BGH, 27.09.2016, VI ZR 673/15). Versicherer arbeiten dagegen gern mit genau diesen Börsen, auf denen Exporteure für ein Unfallfahrzeug oft deutlich mehr bieten als ein Händler aus der Region.
Für Sie ist ein niedrigerer Restwert günstiger, weil er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Ein sauber ermittelter Restwert schützt Sie aber vor allem im Streit: Verkaufen Sie zu dem Preis, den ein ordentlich erstelltes Gutachten nennt, muss sich die Versicherung daran festhalten lassen.
Rechenbeispiel: Was Sie bei welchem Schaden bekommen
Ein acht Jahre alter Kombi hat laut Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 9.000 Euro. Auf dem regionalen Markt bringt er beschädigt noch 2.500 Euro, der Wiederbeschaffungsaufwand liegt also bei 6.500 Euro. Eine Wertminderung fällt bei diesem Alter nicht mehr an, die Mehrwertsteuer lassen wir der Übersicht halber weg.
| Reparaturkosten laut Gutachten | Einordnung | Was Sie erhalten |
|---|---|---|
| 5.800 Euro | Unter dem Wiederbeschaffungsaufwand. | 5.800 Euro, auch bei fiktiver Abrechnung ohne weitere Bedingungen. |
| 7.900 Euro | Zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert. | 7.900 Euro, wenn Sie fachgerecht reparieren lassen oder das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzen. Sonst 6.500 Euro. |
| 10.800 Euro | Über dem Wiederbeschaffungswert, aber unter 130 Prozent (11.700 Euro). | 10.800 Euro nur bei vollständiger, fachgerechter Reparatur nach Gutachten und sechs Monaten Weiternutzung. Sonst 6.500 Euro. |
| 12.500 Euro | Über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. | 6.500 Euro, auch wenn Sie trotzdem reparieren lassen. |
Liegt die Kalkulation knapp an einer dieser Grenzen, kommt es auf die Genauigkeit beider Werte an. 500 Euro mehr beim Wiederbeschaffungswert können darüber entscheiden, ob Sie Ihr Auto reparieren lassen dürfen oder mit dem Wiederbeschaffungsaufwand abgefunden werden. Was bei der Abrechnung ohne Reparatur sonst noch gilt, steht im Ratgeber Fiktive Abrechnung.
Was Sie mit dem Unfallfahrzeug machen dürfen
Das beschädigte Auto gehört weiter Ihnen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie drei Möglichkeiten, und in allen drei Fällen wird der Restwert von der Entschädigung abgezogen:
- Verkaufen: an einen der Bieter aus dem Gutachten, zu dem dort genannten Preis. Halten Sie den Verkauf mit einem schriftlichen Kaufvertrag fest.
- In Zahlung geben: beim Händler, bei dem Sie Ihr Ersatzfahrzeug kaufen. Auch das ist zum Restwert aus dem Gutachten zulässig.
- Behalten: etwa um es selbst oder günstig reparieren zu lassen. Sie bekommen dann den Wiederbeschaffungsaufwand und behalten das Fahrzeug mit seinem Restwert.
Erzielen Sie beim Verkauf mehr als den Restwert aus dem Gutachten, wird in der Regel der tatsächliche Erlös angerechnet. Sie müssen sich aber nicht selbst auf die Suche nach dem höchsten Gebot machen.
Das Restwertangebot der Versicherung
Bei Totalschäden meldet sich die gegnerische Versicherung oft mit einem eigenen Restwertangebot, das über dem Wert aus dem Gutachten liegt. Ob Sie es annehmen müssen, hängt vor allem vom Zeitpunkt ab. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt:
- Sie dürfen zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen, sobald es vorliegt. Sie müssen der Versicherung vorher keine Gelegenheit geben, ein höheres Angebot vorzulegen.
- Liegt Ihnen vor dem Verkauf ein höheres Angebot vor, das verbindlich ist und das Sie ohne Aufwand annehmen können, müssen Sie es in der Regel berücksichtigen. Sonst wird Ihnen der höhere Betrag angerechnet.
- Kommt das Angebot erst nach dem Verkauf, spielt es für Ihre Abrechnung keine Rolle.
Prüfen Sie ein solches Angebot genau. Zumutbar ist es nur, wenn der Käufer mit Name und Anschrift genannt ist, das Fahrzeug kostenlos bei Ihnen abholt und bei Übergabe bezahlt. Angebote mit Vorbehalt einer Besichtigung, kurzer Bindefrist oder unklarem Käufer erfüllen das oft nicht. Für Autohäuser, die selbst mit Gebrauchtwagen handeln, ist der BGH strenger. Ihnen ist die Nutzung von Restwertbörsen im Internet zumutbar (BGH, 25.06.2019, VI ZR 358/18). Welche weiteren Positionen Versicherer gern kürzen, steht im Ratgeber Versicherung kürzt das Gutachten.
Was zusätzlich gezahlt wird
Mit dem Wiederbeschaffungsaufwand ist der Schaden nicht vollständig ersetzt. Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen außerdem zu:
- Gutachterkosten: Die gegnerische Versicherung trägt sie, mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten, meist rund 10 bis 14 Tage, plus die Zeit bis zum Vorliegen des Gutachtens. Die Tagessätze erklärt der Ratgeber zum Nutzungsausfall.
- Ab- und Anmeldekosten für das alte und das neue Fahrzeug, gegen Beleg.
- Abschlepp- und Standkosten, wenn das Fahrzeug bis zum Verkauf bei einem Abschleppdienst oder einer Werkstatt steht.
- Allgemeine Kostenpauschale: Für Telefonate, Porto und Fahrten erkennen die meisten Gerichte rund 25 Euro ohne Einzelnachweis an.
Kasko rechnet anders
Rechnen Sie über Ihre eigene Vollkasko ab, etwa weil Sie den Unfall selbst verursacht haben, gilt Ihr Versicherungsvertrag. Erstattet wird meist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Viele Kaskobedingungen erlauben dem Versicherer, den Restwert über Restwertbörsen zu bestimmen, und verlangen, dass Sie sich vor dem Verkauf mit ihm abstimmen. Manche Tarife sehen bei jungen Fahrzeugen eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung vor. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie das Auto verkaufen. Wie einzelne Gesellschaften vorgehen, finden Sie in unserer Übersicht der Versicherungen.
So gehen Sie bei einem Totalschaden vor
- Das Fahrzeug weder reparieren noch verkaufen, bevor das Gutachten vorliegt.
- Einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und Serviceheft, Rechnungen und Nachweise zur Ausstattung bereitlegen.
- Das Gutachten prüfen: Sind die Restwertangebote mit Namen und Anschrift der Bieter genannt? Ist angegeben, ob der Wiederbeschaffungswert regel- oder differenzbesteuert ist?
- Das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen und entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder ein Ersatzfahrzeug kaufen.
- Zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen, mit schriftlichem Kaufvertrag. Liegt vorher ein höheres Angebot der Versicherung vor, dieses prüfen.
- Beim Kauf des Ersatzfahrzeugs die Rechnung aufheben, damit die Mehrwertsteuer erstattet werden kann.
- Ab- und Anmeldekosten, Abschlepp- und Standkosten belegen und mit einreichen.
Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls gehört in die Hände eines Verkehrsrechtsanwalts, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt. Wir liefern dafür das Kfz-Schadengutachten mit Wiederbeschaffungswert und dokumentierten Restwertangeboten aus dem regionalen Markt, für PKW ebenso wie für Transporter, Motorräder und Nutzfahrzeuge. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Häufige Fragen zu Wiederbeschaffungswert und Restwert
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch bringt. Die Differenz heißt Wiederbeschaffungsaufwand und ist bei einem Totalschaden die Entschädigung für das Fahrzeug.
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Wie viel zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dazu kommen Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Abschlepp- und Standkosten sowie eine Kostenpauschale von rund 25 Euro.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Der Sachverständige holt im Regelfall drei verbindliche Angebote auf dem regionalen Markt ein, den Sie als Geschädigter ohne Weiteres erreichen, und nennt die Bieter im Gutachten (BGH, VI ZR 318/08). Angebote aus Restwertbörsen im Internet muss er nicht berücksichtigen (BGH, VI ZR 673/15).
Muss ich das höhere Restwertangebot der Versicherung annehmen?
Nur wenn es Ihnen vor dem Verkauf vorliegt, verbindlich ist und Sie es ohne Aufwand annehmen können, also mit kostenloser Abholung und Zahlung bei Übergabe. Sie dürfen das Fahrzeug aber zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen, sobald es vorliegt, ohne der Versicherung vorher Gelegenheit für ein eigenes Angebot zu geben.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert erstattet?
Nur wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufen Sie kein Ersatzfahrzeug, zieht die Versicherung den im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Steueranteil ab. Wie hoch er ist, hängt davon ab, ob vergleichbare Fahrzeuge regelbesteuert, differenzbesteuert oder privat gehandelt werden. Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug, wird die gezahlte Mehrwertsteuer bis zu diesem Anteil erstattet.
Darf ich mein Auto trotz Totalschaden behalten?
Ja. Sie bekommen dann den Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt und behalten das Fahrzeug mit seinem Restwert. Was Sie damit machen, etwa eine günstige Reparatur in Eigenregie, ist Ihre Entscheidung.