Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihr Auto oft tagelang in der Werkstatt. Wenn Sie in dieser Zeit auf einen Mietwagen verzichten, bleiben Sie trotzdem nicht auf dem Schaden sitzen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt für jeden Ausfalltag eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir erklären, wann Ihnen dieser Anspruch zusteht, wie hoch er ausfällt und worauf Sie achten sollten, damit die Versicherung nicht kürzt.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Können Sie Ihr Fahrzeug wegen eines fremdverschuldeten Unfalls vorübergehend nicht nutzen, entsteht Ihnen ein Schaden, auch wenn Sie keinen Ersatzwagen mieten. Die Rechtsprechung erkennt an, dass ein Auto einen wirtschaftlichen Gebrauchswert hat. Für den Zeitraum, in dem es repariert oder ersetzt wird, steht Ihnen deshalb eine pauschale Entschädigung pro Tag zu, der sogenannte Nutzungsausfall.

Sie haben also die Wahl: entweder einen Mietwagen nehmen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt, oder auf einen Mietwagen verzichten und stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung kassieren. Beides zusammen geht nicht.

Wann haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall?

Damit die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall zahlt, müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fremdverschulden: Der Unfall wurde ganz oder überwiegend vom Unfallgegner verursacht. Bei Teilschuld gibt es den Nutzungsausfall nur anteilig.
  • Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in der Ausfallzeit tatsächlich genutzt. Wer im fraglichen Zeitraum ohnehin verreist oder im Krankenhaus ist, hat keinen Ausfall.
  • Nutzungsmöglichkeit fehlt: Ihnen steht kein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung, auf das Sie problemlos ausweichen könnten.

Der Anspruch besteht sowohl bei einem reparierten Fahrzeug als auch im Totalschadenfall. Bei Totalschaden wird die Zeit entschädigt, die Sie realistischerweise brauchen, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter des Autos. Grundlage ist die anerkannte Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, die Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einteilt. Je höherwertig das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz. Grobe Anhaltspunkte:

  • Kleinwagen (etwa Gruppe A bis C): rund 23 bis 35 Euro pro Tag.
  • Kompakt- und Mittelklasse (etwa Gruppe D bis F): rund 38 bis 50 Euro pro Tag.
  • Obere Mittel- und Oberklasse (etwa Gruppe G bis L): rund 59 bis 175 Euro pro Tag.

Ältere Fahrzeuge werden häufig eine oder zwei Gruppen niedriger eingestuft, weil ihr Gebrauchswert geringer ist. In welche Gruppe Ihr konkretes Fahrzeug fällt, hält der Kfz-Sachverständige im Gutachten fest. Damit hat die Versicherung eine belastbare Grundlage und kann den Tagessatz nicht einfach nach unten schätzen.

Für wie viele Tage wird gezahlt?

Entschädigt wird die tatsächliche und erforderliche Ausfallzeit, nicht ein beliebig langer Zeitraum. Dazu zählen:

  • bei Reparatur die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Terminvergabe;
  • bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, meist rund 10 bis 14 Kalendertage;
  • eine kurze Überlegungsfrist, wenn Sie erst auf Basis des Gutachtens über Reparatur oder Ersatz entscheiden.

Wichtig ist, dass Sie die Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht unnötig verzögern. Wer das Fahrzeug ohne Grund wochenlang stehen lässt, riskiert, dass die Versicherung die überschüssigen Tage streicht.

Nutzungsausfall oder Mietwagen: Was lohnt sich mehr?

Beides hat seine Berechtigung. Ein Mietwagen ist sinnvoll, wenn Sie beruflich oder privat zwingend mobil sein müssen. Achten Sie darauf, ein klassengleiches oder eine Klasse niedrigeres Fahrzeug zu wählen, sonst kürzt die Versicherung wegen ersparter Eigenkosten.

Der Nutzungsausfall lohnt sich, wenn Sie die Ausfallzeit mit einem anderen Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln überbrücken können. Dann bekommen Sie die Pauschale ohne weitere Nachweise ausgezahlt und haben am Ende oft mehr in der Hand als die reinen Mietwagenkosten. Was für Sie günstiger ist, lässt sich meist schon anhand des Gutachtens einschätzen.

So sichern Sie Ihren Anspruch

  1. Das Fahrzeug vor der Reparatur von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten lassen.
  2. Im Gutachten Fahrzeuggruppe, Tagessatz und voraussichtliche Ausfalldauer ausweisen lassen.
  3. Reparatur oder Ersatzbeschaffung zügig anstoßen und Termine dokumentieren.
  4. Der gegnerischen Versicherung Gutachten und Ausfallzeitraum vorlegen und den Nutzungsausfall geltend machen.
  5. Bei Kürzungen einen Verkehrsanwalt einschalten, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die Gegenseite trägt.

Warum ein unabhängiges Gutachten hilft

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich neben Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert auch die Fahrzeuggruppe und die realistische Ausfalldauer. Damit ist Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall sauber belegt und die Versicherung kann den Tagessatz nicht kleinrechnen. Wer die Gutachterkosten trägt und warum Sie Ihren Sachverständigen frei wählen dürfen, erklären wir im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Das gilt für PKW ebenso wie für Transporter, Motorräder und Nutzfahrzeuge. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen?

Ja. Gerade dann steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung zu. Verzichten Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen, zahlt die gegnerische Versicherung für jeden Ausfalltag eine Pauschale. Beides zusammen, Mietwagen und Nutzungsausfall, geht allerdings nicht.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Das hängt von Fahrzeuggruppe und Alter ab. Nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch reicht der Tagessatz von rund 23 Euro für kleine Fahrzeuge bis über 100 Euro in der Oberklasse. In welche Gruppe Ihr Fahrzeug fällt, hält das Gutachten fest.

Für wie viele Tage wird der Nutzungsausfall gezahlt?

Entschädigt wird die erforderliche Ausfallzeit: bei Reparatur die im Gutachten ausgewiesene Dauer plus angemessene Terminzeit, bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer von meist 10 bis 14 Tagen. Unnötige Verzögerungen kann die Versicherung streichen.

Habe ich auch bei einem Totalschaden Anspruch auf Nutzungsausfall?

Ja. Beim Totalschaden wird die Zeit entschädigt, die Sie realistischerweise brauchen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Das sind in der Regel rund 10 bis 14 Kalendertage.

Wann bekomme ich keinen Nutzungsausfall?

Kein Anspruch besteht, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, wenn Sie das Fahrzeug in der Ausfallzeit ohnehin nicht genutzt hätten oder wenn Ihnen ein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung steht. Bei Teilschuld wird nur anteilig gezahlt.