Ratgeber rund um das Kfz-Gutachten Wissen vom Sachverständigen aus Düsseldorf
Wertminderung, Nutzungsausfall, fiktive Abrechnung, nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um das Kfz-Schadengutachten verständlich und aus der Praxis eines unabhängigen Sachverständigen.

Bagatellschaden beim Kfz
Bei sehr kleinen Schäden muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht immer erstatten. In der Praxis wird die Bagatellgrenze meist zwischen 700 und 1.000 Euro Reparaturkosten gezogen, eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, was Sie vor der Prüfung vernünftigerweise annehmen durften.
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Versicherung kürzt das Gutachten
Ein gekürztes Gutachten ist kein Urteil, sondern das Angebot der Versicherung. Der Prüfbericht ihres Dienstleisters entsteht am Schreibtisch, ohne dass jemand Ihr Fahrzeug gesehen hat. Welche Positionen typischerweise gestrichen werden und wie Sie dagegenhalten.
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Nutzungsausfall nach Unfall
Steht Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt und Sie nehmen keinen Mietwagen, zahlt die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Ausfalltag. Wann Ihnen das zusteht, wie die Höhe ermittelt wird und worauf Sie achten sollten.
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Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten, und Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen. Was ein Gutachten kostet, wann eine Ausnahme gilt und worauf Sie achten sollten.
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Wertminderung nach Unfall
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist Ihr Auto weniger wert, allein weil es als Unfallwagen gilt. Wann Ihnen diese merkantile Wertminderung zusteht, wie sie ermittelt wird und wer dafür aufkommt.
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Konkreter Schadenfall statt allgemeiner Frage?
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