Bei einem klaren Unfall mit vollständigen Unterlagen hat die gegnerische Versicherung nach der Rechtsprechung meist vier bis sechs Wochen Zeit zum Prüfen, in einfachen Fällen auch weniger. Die Frist läuft aber nicht ab dem Unfalltag, sondern erst, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche prüfen kann. Rechnet man Besichtigung und Gutachten dazu, liegen zwischen Unfall und Zahlung oft fünf bis acht Wochen. Wir erklären, was die Regulierung verzögert und was Sie tun können, wenn nichts passiert.
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Für die erste Zahlung nennt kein Gesetz eine feste Zahl von Wochen. Die Gerichte gestehen der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine angemessene Prüffrist zu, deren Länge vom Einzelfall abhängt. Einheitlich ist das Bild nicht, wie diese Entscheidungen zeigen:
Prüffrist in der Rechtsprechung
| Gericht | Prüffrist |
|---|---|
| OLG München (10 W 1789/10)1 | In der Regel höchstens vier Wochen, im entschiedenen Fall waren drei Wochen unbedenklich. |
| OLG Frankfurt (22 W 2/18)2 | Hängt vom Einzelfall ab, in der Regel maximal vier Wochen. |
| OLG Hamm (I-7 W 11/21)3 | Bei klarer Haftung und vorliegendem Polizeibericht waren vier Wochen angemessen und ausreichend. |
| OLG Dresden (4 W 640/20)4 | Regelmäßig vier bis sechs Wochen, je nach Fall auch länger. |
| OLG Celle (14 U 180/18)5 | Vier bis sechs Wochen. |
Als grobe Orientierung taugen vier Wochen bei einem klaren Unfall und sechs Wochen bei einem umfangreicheren Fall. Eine feste Grenze ist das nicht. Unfälle mit Auslandsbezug oder einem komplizierten Hergang können länger dauern6.
Die äußerste Grenze: drei Monate
Das Gesetz selbst setzt erst viel später an. Nach § 3a PflVG muss die Versicherung unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Monaten reagieren7. Steht die Haftung fest und ist der Schaden beziffert, legt sie ein begründetes Angebot vor. Ist die Haftung streitig oder der Schaden noch nicht vollständig beziffert, muss sie begründet antworten. Bleibt das Angebot nach drei Monaten aus, ist Ihre Forderung zu verzinsen.
Diese drei Monate sind keine Zeit, die die Versicherung im Normalfall ausschöpfen darf. In Verzug kann sie schon deutlich früher geraten, wenn die Prüffrist abgelaufen ist und Sie gemahnt haben.
Wann die Frist zu laufen beginnt
Der Unfalltag zählt nicht. Nach dem OLG München setzt erst ein spezifiziertes Anspruchsschreiben die Prüffrist in Gang1, das OLG Dresden stellt auf den Zugang der Schadensmeldung ab4. Praktisch heißt das: Je vollständiger Ihre Unterlagen bei der Versicherung ankommen, desto weniger Grund hat sie zu warten. Dazu gehören der Unfallhergang, die Daten beider Beteiligten, die Schadenhöhe und Ihre Bankverbindung.
Die Schadenhöhe belegt bei einem Haftpflichtschaden in der Regel das Gutachten. Bei uns bekommen Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin, das fertige Gutachten nach der Besichtigung in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. So kommen rechnerisch die fünf bis acht Wochen vom Unfall bis zur Zahlung zustande. Reguliert die Versicherung zügig, geht es schneller.
- Unfall melden, Schaden fotografieren und Daten des Unfallgegners notieren.
- Unabhängigen Sachverständigen beauftragen und das Fahrzeug besichtigen lassen.
- Gutachten und Forderung selbst oder über einen Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
- Prüffrist abwarten und die Zahlung oder die Abrechnung der Versicherung prüfen.
- Bei Kürzungen oder ausbleibender Zahlung reagieren.
Was die Regulierung verzögert
- Unklare Haftung: Widersprechen sich die Angaben zum Hergang, muss die Versicherung auch ihren eigenen Kunden befragen. Das kostet Zeit und endet oft mit einer begründeten Antwort statt einer Zahlung.
- Fehlende Unterlagen: Fehlen Belege, Bankverbindung oder eine bezifferte Forderung, kann die Prüfung nicht abgeschlossen werden. Nachforderungen lassen sich vermeiden, wenn alles gemeinsam eingereicht wird.
- Kürzungen im Prüfbericht: Akzeptiert die Versicherung das Gutachten nicht vollständig, zieht sich die Regulierung um die strittigen Positionen in die Länge. Was dann zu tun ist, steht im Ratgeber Versicherung kürzt das Gutachten.
- Warten auf die Ermittlungsakte: Hier sind sich die Gerichte nicht einig. Das OLG München sieht in der Akteneinsicht grundsätzlich keinen Grund für eine längere Prüffrist1. Das OLG Celle gesteht der Versicherung die Akteneinsicht auch in einfachen Fällen zu5. Bietet der Geschädigte selbst an, die Akte zu besorgen, ist die Frist nach dem OLG Dresden gehemmt, bis sie der Versicherung vorliegt4.
Was Sie tun können, wenn nichts passiert
- Sachstand erfragen. Nach dem OLG Frankfurt dürfen Sie erwarten, dass die Versicherung zeitnah mitteilt, ob, inwieweit und wie lange sie prüft2. Halten Sie die Antwort schriftlich fest.
- Schriftlich mahnen. Ist die Prüffrist abgelaufen, setzen Sie eine klare Zahlungsfrist. Der Verzug setzt in der Regel eine Mahnung voraus8, und für eine Klage reicht die bloße Schadensaufstellung nach dem OLG Dresden nicht aus4.
- Verzugszinsen verlangen. Ab Verzug ist die Forderung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen9.
- Anwalt einschalten. Die rechtliche Durchsetzung gehört in die Hände eines Verkehrsrechtsanwalts, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.
- Nicht zu früh klagen. Klagen Sie vor Ablauf der Prüffrist und zahlt die Versicherung dann, können die Kosten des Verfahrens an Ihnen hängen bleiben6. War die Frist dagegen abgelaufen, musste im Fall des OLG Hamm die Gegenseite den überwiegenden Teil der Kosten tragen3.
Unter Zeitdruck setzt Sie die Verjährung meist nicht. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende. Melden Sie den Anspruch bei der Versicherung an, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen deren Entscheidung in Textform zugeht10.
Müssen Sie die Reparatur vorfinanzieren?
Nicht generell. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass es grundsätzlich Sache des Schädigers ist, die Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH, 17.11.2020, VI ZR 569/19)11. Sie sind auch nicht grundsätzlich verpflichtet, Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Nutzungsausfall für die Gegenseite zu verkürzen. Eine Rolle spielt dabei auch die Rückstufung, die Ihnen in der Regel nicht zuzumuten ist.
Ausnahmen hängen vom Einzelfall ab. Können Sie die Reparatur nicht vorstrecken, sollten Sie das der Versicherung früh schriftlich mitteilen. Wie sich Wartezeiten auf Ihren Anspruch auswirken, steht im Ratgeber zum Nutzungsausfall.
Wie lange dauert es bei der eigenen Kasko?
Bei der eigenen Kaskoversicherung gilt nicht die Prüffrist der Gerichte, sondern Ihr Vertrag und das Versicherungsvertragsgesetz. Das Geld ist fällig, sobald die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Dauert das länger als einen Monat nach Ihrer Schadensanzeige, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss12. Die Frist ruht, solange die Erhebungen durch Ihr Verschulden nicht abgeschlossen werden können.
Warum ein vollständiges Gutachten Zeit spart
Das Gutachten ist die Grundlage, auf der die Versicherung rechnet. Sind Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall sowie bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert nachvollziehbar begründet, gibt es weniger Anlass für Rückfragen. Wie die einzelnen Gesellschaften vorgehen, finden Sie in unserer Übersicht der Versicherungen. Wir erstellen das Kfz-Schadengutachten als technische Grundlage für Ihre Forderung. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls bleibt Sache Ihres Anwalts. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Häufige Fragen zur Dauer der Schadensregulierung
Wie lange hat die gegnerische Versicherung Zeit für die Regulierung?
Die Gerichte gestehen ihr eine angemessene Prüffrist zu, je nach Fall meist vier bis sechs Wochen, in einfachen Fällen auch weniger. Spätestens nach drei Monaten muss sie nach § 3a PflVG ein begründetes Angebot vorlegen oder begründet antworten.
Gilt diese Frist für jede Versicherung?
Ja. Die Regeln gelten für alle Kfz-Haftpflichtversicherer, also zum Beispiel auch für die VHV. Eine eigene Frist je Gesellschaft gibt es nicht. Wie lange es im Einzelfall tatsächlich dauert, hängt vom Fall und von den Unterlagen ab.
Ab wann läuft die Prüffrist?
Nicht ab dem Unfalltag. Nach dem OLG München beginnt sie mit einem spezifizierten Anspruchsschreiben, das OLG Dresden stellt auf den Zugang der Schadensmeldung ab. Reichen Sie deshalb früh vollständige Unterlagen ein.
Darf die Versicherung auf die Polizeiakte warten?
Das beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Das OLG München sieht in der Akteneinsicht grundsätzlich keinen Grund für eine längere Prüffrist, das OLG Celle gesteht sie der Versicherung auch in einfachen Fällen zu.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Fragen Sie nach dem Sachstand und mahnen Sie nach Ablauf der Prüffrist schriftlich mit einer klaren Frist. Ab Verzug können Sie Zinsen verlangen. Für die Durchsetzung schalten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt ein. Klagen Sie nicht vor Ablauf der Prüffrist, sonst können die Kosten an Ihnen hängen bleiben.
Muss ich die Reparatur vorfinanzieren?
Nicht generell. Nach dem BGH ist es grundsätzlich Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren (VI ZR 569/19). Ausnahmen hängen vom Einzelfall ab, teilen Sie der Versicherung fehlende Mittel deshalb früh schriftlich mit.
Wie lange dauert die Regulierung bei der eigenen Kasko?
Das Geld ist fällig, sobald die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Dauert das länger als einen Monat nach der Schadensanzeige, können Sie nach § 14 VVG eine Abschlagszahlung verlangen.
Quellen
- OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, 10 W 1789/10
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2018, 22 W 2/18
- OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2021, 7 W 11/21
- OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020, 4 W 640/20
- OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019, 14 U 180/18
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018, 4 W 9/18
- § 3a PflVG, Verfahren der Schadenregulierung
- § 286 BGB, Verzug des Schuldners
- § 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 115 VVG, Direktanspruch
- BGH, Urteil vom 17.11.2020, VI ZR 569/19
- § 14 VVG, Fälligkeit der Geldleistung