Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage, wer das Gutachten bezahlt und ob auf Ihnen am Ende Kosten sitzen bleiben. Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, und Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen. Wir erklären, wie die Kosten zustande kommen, wann eine Ausnahme gilt und worauf Sie achten sollten, damit Sie nicht auf einen falschen Gutachter hereinfallen.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Wer das Gutachten zahlt, hängt allein davon ab, wer den Unfall verschuldet hat. Die wichtigsten Fälle im Überblick:

  • Unverschuldeter Haftpflichtschaden: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten als Teil Ihres Schadenersatzanspruchs. Für Sie entstehen keine Kosten.
  • Teilschuld: Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten anteilig in Höhe der gegnerischen Schuldquote. Den Rest tragen Sie oder Ihre Versicherung.
  • Selbst verschuldeter Schaden oder Kaskofall: Hier richtet sich die Kostenübernahme nach Ihren Kaskobedingungen. Häufig beauftragt die Kaskoversicherung einen eigenen Gutachter. Ein selbst beauftragtes Gutachten zahlen Sie dann in der Regel selbst.

In der Praxis ist der häufigste Fall der unverschuldete Unfall. Dann gehört das Gutachten zur sogenannten Schadenwiedergutmachung, und der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu zählen die Gutachterkosten genauso wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Abschleppkosten.

Dürfen Sie den Gutachter frei wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfdienst oder den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Das ist ein wichtiger Punkt, denn die Versicherung des Unfallgegners verfolgt eigene Interessen und hält den Schaden erfahrungsgemäß eher niedrig.

Ruft Sie nach einem Unfall die gegnerische Versicherung an und bietet an, schnell einen eigenen Gutachter vorbeizuschicken, müssen Sie darauf nicht eingehen. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet allein für Sie und dokumentiert den Schaden neutral und vollständig.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Schadengutachten sind nicht frei erfunden, sondern richten sich nach der Schadenhöhe. Je größer der Schaden, desto höher der Aufwand und damit das Honorar. Viele Sachverständige rechnen nach der BVSK-Honorarbefragung ab, die marktübliche Honorare nach Schadenhöhe abbildet. Ein Gutachten besteht dabei meist aus zwei Teilen:

  • Grundhonorar: Es bemisst sich nach der ermittelten Schadenhöhe und deckt die eigentliche Begutachtung und das Erstellen des Gutachtens ab.
  • Nebenkosten: Dazu gehören Fotos, Fahrtkosten, Schreibkosten und Porto. Diese werden gesondert ausgewiesen.

Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall sind diese Kosten für Sie nicht relevant, weil die gegnerische Versicherung sie trägt. Sie müssen also weder in Vorleistung gehen noch das Honorar selbst kalkulieren.

Ausnahme Bagatellschaden

Eine Ausnahme gilt beim Bagatellschaden, also bei sehr kleinen Schäden. Liegt der Schaden deutlich unter einer Grenze von etwa 750 Euro, haben Sie nach der Rechtsprechung in der Regel keinen Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung ein vollständiges Gutachten bezahlt. In diesem Fall genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Das Problem dabei: Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, lässt sich von außen oft nicht sicher beurteilen. Hinter einem scheinbar harmlosen Blechschaden können teurere Schäden stecken. Im Zweifel klären wir das vorab kurz mit Ihnen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Was tun, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Es kommt vor, dass die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar nachträglich kürzt und nur einen Teil erstattet. Sie verweist dann etwa auf angeblich überhöhte Nebenkosten. Solche Kürzungen sind häufig nicht berechtigt. In vielen Fällen haben Gerichte entschieden, dass der Geschädigte die vollen, marktüblichen Gutachterkosten ersetzt bekommt, solange er einen seriösen Sachverständigen beauftragt hat.

Lassen Sie sich von einer Kürzung nicht verunsichern. Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann den Anspruch in diesen Fällen durchsetzen. Die Anwaltskosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.

So gehen Sie nach dem Unfall am besten vor

  1. Unfallstelle sichern, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners sowie dessen Versicherung notieren.
  2. Bei unklarer Schuldfrage oder Personenschaden die Polizei hinzuziehen und das Aktenzeichen notieren.
  3. Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, nicht den der gegnerischen Versicherung.
  4. Das Fahrzeug vor der Reparatur begutachten lassen, damit der Schaden vollständig dokumentiert ist.
  5. Erst danach reparieren oder, falls gewünscht, auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen.

Warum ein unabhängiges Gutachten der richtige Weg ist

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich keiner Versicherung verpflichtet. Ich dokumentiere den Schaden neutral und vollständig, mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung, und Ihr voller Anspruch lässt sich durchsetzen.

Das gilt für PKW ebenso wie für Transporter, Motorräder und Nutzfahrzeuge. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Muss ich das Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall selbst zahlen?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil Ihres Schadenersatzanspruchs. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfdienst oder Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Wann zahlt die Versicherung das Gutachten nicht?

Bei einem reinen Bagatellschaden, meist deutlich unter rund 750 Euro, besteht in der Regel kein Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Dann genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel klären wir das vorab.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten wie Fotos und Fahrtkosten zusammen. Viele Sachverständige orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten.

Was tun, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Kürzungen der Gutachterkosten sind oft nicht berechtigt. In vielen Fällen haben Gerichte dem Geschädigten die vollen marktüblichen Kosten zugesprochen. Ein Verkehrsanwalt kann den Anspruch durchsetzen, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.