Ihr Recht auf unabhängige KFZ-Sachverständige Kostenlose Erstberatung in Düsseldorf & NRW
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das KFZ-Schadensgutachten sind erstattungspflichtig und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei Bagatellschäden unter 767,- € reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Für größere Schäden ist jedoch ein professionelles Unfallgutachten unerlässlich, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.